Spezialisierung


Durch schnelle Gesetzesänderungen des Gesetzgebers und unterschiedliche Auslegungen der Gerichte wird es für Sie als Mandant immer schwieriger, Ihr gutes Recht - in internen Verhandlungen oder letztendlich vor Gericht - auch durchzusetzen.

Aus diesem Grund habe ich mich auf Familienrecht und Erbrecht spezialisiert und biete Ihnen auf diesen Gebieten bestmögliche und praxisnahe Beratung und Vertretung. Denn höchste Qualität für Sie als Mandant hat für mich allerhöchste Priorität und wird sich für Sie als Vorteil erweisen.



Familienrecht

zum Beispiel:
Ehevertrag (z. B. Vereinbarung von Gütertrennung ; vor der Heirat oder während der Ehe)
Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung (z.B. Vermögensregelung nach der Trennung)
Vermögensauseinandersetzung (z.B. Zugewinnausgleich nach Trennung und/oder Scheidung)
Regelungen zum Familienheim (Regelungen zum Eigenheim/zum angemieteten Familienheim)
Trennungs-/Ehegattenunterhalt
Nachehelichen Unterhalt/Nachscheidungsunterhalt
Kindesunterhalt
Sorge- und/oder Umgangsrecht
Versorgungsausgleich (= Rentenausgleich)
Scheidung (mit jeweils einem Rechtsanwalt pro Ehepartner)
Scheidung (mit einem Rechtsanwalt nur für einen Partner)
Aufhebung gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaften (mit einem Rechtsanwalt nur für einen Lebenspartner)
Steuerrecht (Steuerklassenwechsel, Zusammenveranlagung, Absetzbarkeit von Unterhaltszahlungen, Elternunterhalt)
Internationales Familienrecht (Trennung/Scheidung ausländischer Mitbürgerinnen und Mitbürger)


Erbrecht

zum Beispiel:
Testament (Ehegattentestamet/Berliner Testament, Behindertentestament, Testamentsgestaltung, Testamentsanfechtung)
Erbvertrag (Vertragsgestaltung, vorbereitende Erbfolgemaßnahmen)
Vorzeitiger Erbausgleich (Abfindungsregelung)
Geltendmachung von Erb- und Pflichtteilsansprüchen
Erbscheinsverfahren
Testamentsvollstreckung
Erbausschlagung/Erbverzicht
Vorsorgebevollmächtigungen
Patientenverfügung (Entscheidungen zu zukünftigen Behandlungen bei eigener Einwilligungsunfähigkeit)
Betreuungsverfügung(für das Vormundschaftsgericht bestimmte Willensbekundung für den Fall der Anordnung einer Betreuung, wie z.B. die Bestimmung der Betreuungsperson)
Vorsorgevollmacht (Bestimmung einer Vertrauensperson für den Fall der Geschäfts- und/oder Einwilligungsfähigkeit)